Hygienezertifizierung
Wir zertifizeren Ihr Unternehmen im Hygienekonzept.
Die Hygienezertifizierung
Antrag Hygienezertifizierung
Um das Gütesiegel zu erlangen, sind einige Anforderungen notwendig. In der nachfolgenden Abfrage dürfen Sie Ihre Organisation benennen und mit entsprechenden Nachweisen (Dateien, Fotos, Erklärungen) belegen. Sollten Sie eine der aufgeführten Kriterien nicht erfüllen, können wir Ihnen das Gütesiegel nicht ausstellen.
Voraussetzung für die Hygienemaßnahmen bzw. die Erstellung eines Hygienekonzepts stellen der Beschluss der Regierung und dem jeweiligen Bundesland, sowie die SARS-COV2- Arbeitsschutzregel gemäß §§ 5 und 6 ArbSchG und der SARS-CoV2 Arbeitsschutzverordnung gemäß § 18 ArbSchG dar. Teilweise muss die bestehende Gefährdungsbeurteilung und die festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes, hinsichtlich eventuell zusätzlich erforderlicher Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes und des Kundenschutzes, überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.