Psychische Gefährdungsbeurteilung

Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung.

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung auch von psychischen Belastungen bei der Arbeit ist seit dem 25.09.2013 im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgeschrieben. In Deutschland ist gesetzlich geregelt, dass jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, dies gilt auch für Kleinbetriebe.

So könnten Arbeitnehmer, falls diese Gefährdungsbeurteilung ausbleibt und sofern sie gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden, Schadensersatz geltend machen. Leistungsträger wie die gesetzliche Unfallversicherung können in bestimmten Fällen die Arbeitgeber in Regress nehmen. Bei  Arbeitsgerichtsprozessen können Nachlässigkeiten zu gravierenden Nachteilen für den Arbeitgeber führen.

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