BEM
Vorbeugung einer Arbeitsunfähigkeit und der Erhaltung des Arbeitsplatzes.
BEM – betriebliches Eingliederungmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten ist seit 2004 für Arbeitgeber verpflichtend und bietet Unternehmen große Vorteile wie den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit durch frühzeitige Intervention.
Was ist BEM?
Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, muss der Arbeitgeber gemäß § 84 Abs.2 Satz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) unter Beteiligung des betroffenen Arbeitnehmers klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden kann und wie einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Diese Klärung heißt nach dem Gesetz „betriebliches Eingliederungsmanagement“ (kurz: „BEM“).
Wir unterstützen Sie im Managementprozess des BEM und informieren Sie über Möglichkeiten und Vorgehensweisen.